Praxis
Seit 2012 bin ich mit meiner Privatpraxis in Kirchhörde tätig. In enger Zusammenarbeit u.a. mit hausärztlichen, fachärztlichen und physiotherapeutischen Praxen arbeite ich ausschließlich gegen Privatliquidation.
Sie finden mich direkt an der Hagener Straße nahe dem Zentrum von Kirchhörde. Parkplätze und eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind gegeben. Details dazu unter Kontakt.
Termine
Ich möchte Ihren eine private und diskrete Gesprächsatmosphäre ermöglichen. Daher arbeite ich ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie per Telefon, per Mail oder über das Kontaktformular Ihren persönlichen Wunschtermin.
Sollte ich Ihren Anruf nicht direkt annehmen können, so hinterlassen Sie mir gern eine kurze Nachricht. Ich rufe dann umgehend zurück.
Dauer und Gebühren
Eine Therapiestunde dauert 60 Minuten bei Einzeltherapie, 90 Minuten bei Paartherapie.
Die Gebühren begleichen Sie bequem per Rechnung. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie aus Diskretionsgründen eine direkte Abrechnung in bar wünschen.
Therapiesitzung via Zoom
Gern können wir Ihre Therapiesitzung auch Online durchführen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Sitzung auch aus der Ferne bei Krankheit, auf Reisen oder wenn ein Besuch in der Praxis aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Dauer und Gebühren sind identisch zu einer Therapiestunde in der Praxis.
Ein technische Anleitung sowie Hinweise zur Einwahl finden Sie hier.
Gesetzliche Krankenversicherung
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen derzeit die Kosten für eine psychotherapeutische Beratung und Behandlung beim Heilpraktiker (Psychotherapie) nicht. Die Leistungen zählen - wie auch eine Vielzahl anderer, durchaus etablierter und erfolgreicher Verfahren - nicht zu den Richtlinienverfahren des gesetzlichen Gesundheitssystems.
Private Krankenversicherung
Falls Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Maßnahme übernommen werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme psychotherapeutischer Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) mitversichert haben. Es werden seitens der Versicherung regelmäßig nur Teilbeträge gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet.